Neuer Lack auf klassischen Fahrzeugen.

Kann ich mein Schätzchen noch mit dem Original-Lack beschichten?

Mit dieser Frage von besorgten Besitzern klassischer Fahrzeuge werden Instandsetzungsbetriebe und Fahrzeug-Hersteller gleichermaßen konfrontiert. Die heutigen Lacksysteme sind oftmals bedeutend lichtechter und müssen nicht, wie z.B. Nitro-Lacke, ständig poliert werden. Außerdem schreibt die Umweltgesetzgebung den Einsatz moderner Lacksysteme vor. Veraltete Lacksysteme sind somit verboten. Hinzu kommt, dass bis in die 70er Jahre mit blei- und cadmium-haltigen Farbpigmenten gearbeitet wurde. Diese schwermetallhaltigen Pigmente sind giftig und dürfen heute nicht mehr verarbeitet werden.

Außerdem hält die chemische Zusammensetzung der seinerzeit verwendeten Bleipigmente Chromgelb und Molybdatorange dem sauren Regen nicht stand. Folglich verändern sich die Lackierungen im Laufe der Jahre unmerklich. Auch andere Farbtöne sind oftmals unmerklich verblichen und haben an Leuchtkraft verloren. Somit hätten die Original-Lackierungen nichts mehr mit dem ursprünglichen Farbton gemein. Für die Lackierung dürfen zudem nur noch moderne wasserverdünnbare Lackiersystem wie Standohyd verwendet werden, die den europäischen Umweltvorgaben entsprechen. Zur Reproduzierung der Originalfarbtöne nutzt der Fachbetrieb ein zuverlässiges Farbtonmessgerät. Diese Farbtöne werden dann mit modernen Rezepturen nachgestellt: Sie sind oftmals bedeutend lichtechter und farbbeständiger als die ursprünglichen Farbrezepte. Bei einer Reparatur mit modernen Lacken büßen besorgte Oldiebesitzer nichts an Originalität ein.

Ausschließlich kulturhistorisch wertvolle Fahrzeuge, also z.B. Museumsfahrzeuge, dürfen mit Originallacken - wenn sie überhaupt noch erhältlich sind - instand gesetzt werden. Wobei die Vergabe des H-Kennzeichens allerdings nicht mit der Einstufung "kulturhistorisch wertvoll" gleichzusetzen ist.